Änderung des Punktes 3.3 der Durchführungsbestimmungen der Saison 2020/21

18. 09. 2020

Aufgrund einer missverständlichen Textpassage innerhalb der aktuellen Durchführungsbestimmungen wurde diese heute Morgen ersetzt.

 

Folgende Textpassagen sind nun korrigiert in den Durchführungsbestimmungen zu finden:

 

Sollte eine der Männer -Mittelrheinligen (Oberliga, Verbandsliga, Landesliga) mit mehr als 14 Mannschaften in die Spielsaison gestartet sein, so werden diese in den beiden Spielsaisons (Saison 2020/21, Saison 2021/22) sukzessive durch erhöhten Abstieg auf 14 Männer- Mannschaften zurückgeführt.

 

Sollte eine der Frauen -Mittelrheinligen (Oberliga) mit mehr als 12 bzw. (Verbandsliga, Landesliga) mit mehr als 10 - Mannschaften in die Spielsaison gestartet sein, so werden diese in den beiden Spielsaisons (Saison 2020/21, Saison 2021/22) sukzessive durch erhöhten Abstieg auf 12 bzw. auf 10 Frauen- Mannschaften zurückgeführt.

 

Die korrigierte Durchführungsbestimmung ist unter Downloads - Durchführungsbestimmungen zu finden.