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Antwort der Staatskanzlei auf die Anfrage bzgl. Trainingsmöglichkeiten

15. 03. 2021

Bezug nehmend auf die Anfrage an die Staatskanzlei des Landes NRW erreichte uns am heutigen Tag die Antwort, welche wir Euch ebenfalls zugänglich machen wollen:

 

"Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.März 2021 bezüglich der Trainingsmöglichkeiten für Jugendmannschaften, die an der Deutschen Meisterschaft bzw. dem Spielbetrieb der Jugendbundesliga des Deutschen Handballbundes teilnehmen wollen. Hinsichtlich der Einstufung der beiden Jugend-Bundesligen (A und B) teilen wir die Definition des Deutschen Olympischen Sportbundes, die der DHB als Entscheidungsgrundlage für die Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Bereich der A-Jugend-Bundesliga und der Deutschen Meisterschaft der B-Jugend übernommen hat, nicht.


Wir sind uns bewusst, dass die derzeitigen Regelungen Sie und den Handballnachwuchs in den Vereinen vor Probleme stellt und auch aufgrund anderslautender Regelungen in anderen Bundesländern zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.


Deshalb werden wir uns für die Zulassung des Wettkampfbetriebs in den A- und B-Jugend-Bundesligen in der nächsten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung einsetzen. Inwieweit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales diesem Anliegen Rechnung trägt, wird aber auch von der weiteren Entwicklung der Inzidenzwerte und dem Impffortschritt abhängen.

 

Hoffen wir, dass die Entwicklungen des Pandemiegeschehens es möglich macht, dass weitere Öffnungen folgen können."

 

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