Neue Regelungen zum Kontaktsport innerhalb der CoronaSchVO

27. 05. 2021

Am morgigen Tag tritt die neue CoronaSchVo in Kraft. Hierbei ist der Kontaktsport in §14 Abs. 3 ab einer Inzidenzstufe 2 (mindestens 35 und maximal 50) möglich, sofern nur 12 Personen teilnehmen. Bitte setzt Euch mit den zuständigen Stellen Eurer Kommunen in Verbindung, ob und wann diese Regelung umgesetzt wird. Weitere Informationen, findet ihr auf der Homepage des Landes NRW bzw unter Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 26. Mai 2021