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Änderungen Durchführungsbestimmungen 2016/17

08. 09. 2016

Die zuständigen Gremien des HVM haben folgende Änderungen der Durchführungsbestimmungen beschlossen, die mit dieser Veröffentlichung Geltung erlangen.

 

Die Nummer 2.9.10 erhält folgende Fassung:

 

Das Spielrecht der Spieler wird bis zum Ende des Spieljahres, in dem sie ihr 21. Lebensjahr vollenden (U21-Spieler), in Erwachsenenmannschaften grundsätzlich nicht eingeschränkt, solange ihr Einsatz ausschließlich ab der Landesliga aufwärts erfolgt; unterhalb der Landesliga findet § 55 (3) SpO für diese Spieler keine Anwendung. Es gilt § 55 (1) SpO.

 

In den nachstehenden Nummer werden die aufgeführten Sätze ersatzlos gestrichen

 

3.1

Verzichtet sie jedoch auf ihr Spielrecht in der Regionalliga Männer bzw. Frauen, so muss diese Mannschaft in den jeweiligen Kreis zurück.

 

3.5

Die Mannschaft, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet, steigt in die Mittelrhein-Verbandsliga ab.

 

3.6

Die Mannschaft, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet, steigt in die Mittelrhein-Landesliga ab.

 

3.7

Die Mannschaft, die auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet, steigt in den Handballkreis ab.

 

Eine aktualisierte Fassung der Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsspiele der Verbandsklassen des HV Mittelrhein e.V. in der Spielsaison 2016/20176 ist unter Spielbetrieb/Durchführungsbestimmungen verfügbar.

 

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